AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Maklerfirma terry-immobilien widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.

2. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem Angebot der Firma terry-immobilien Gebrauch machen, oder wenn Sie sich mit dem Eigentümer, Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots per Post, E-Mail, Fax oder auf andere Art und Weise treten diese AGB in Kraft.

3. Unsere Provision entsteht und ist verdient mit der Vermittlung oder dem Nachweis eines Objektes oder eines Käufers. Sie ist fällig und zahlbar bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages. Der Anspruch auf Provision entsteht auch, wenn der Kauf- bzw. Mietvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Der Anspruch entsteht auch, wenn der abgeschlossene Kauf- bzw. Mietvertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus anderem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei dem der Grund für die Aufhebung des Vertrages liegt. Der Provisionsanspruch besteht auch im Zuge einer Zwangsversteigerung.

4. Die Provision ist mit dem Maklervertrag über den Verkauf/Erwerb einer Immobilie im Einzelfall vereinbart. Bei Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte drei Monatskaltmieten. Bei Erbpacht eine Jahreserbpachtzahlung jeweils zuzüglich gesetzl. Mwst. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

5. Bei Folgegeschäften ist der Provisionsanspruch auch dann fällig, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6. Das Angebot ist freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung behalten wir uns vor.

7. Unsere Angebote und Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich oder zu Verwertung angeboten werden. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für die Provision des vermittelnden Maklers.

8. Ist dem Empfänger des Angebotes das Angebot selbst oder das Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies uns gegenüber unmittelbar, innerhalb drei Tagen nach Zugang unseres Angebotes schriftlich mitgeteilt werden. Auf Verlangen ist darüber der Nachweis zu erbringen.

9. Der Inhalt des Exposés basiert auf Informationen des Verkäufer/Vermieters. Wir sind bestrebt, richtige und vollständige Objektangaben zu erhalten. Jegliche Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr.

10. Wir dürfen beidseitig auch für den anderen Teil tätig werden. Eine wirtschaftliche Verflochtenheit mit dem Verkäufer ist möglich. Die Provisionspflicht ist bei Verbrauchern und der Vermittlung von Einfamilienhäusern/Wohnungen hälftig zwischen Auftraggeber und der anderen Vertragspartei verteilt